Allgemeine Geschäftsbedingungen Eventbühnen
HHT UG Hoffmann HausTechnik UG, Otto-Hahn-Str. 11 a, 64739 Höchst.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von potty-event Service, Hoffmann HausTechnik UG, Otto-Hahn-Str. 11 a, 64739 Höchst für die Vermietung oder Vermittlung von WC-Wagen und/oder WC-Veranstaltungskabinen, der mobilen Bühne mit bzw. ohne Ton- und Lichttechnik sowie diverser Gastro-Artikel (diese werden gesondert im Einzelfall auf der Auftragsbestätigung aufgeführt).
§ 1 Allgemein
Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Auftragserteilung des Kunden (folgend Auftraggeber genannt) erkennt dieser als solcher diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Sie schriftlich, beispielsweise auf der Auftragserteilung bzw. Auftragsbestätigung, erfasst sind. Diese Änderungen haben dann Vorrang.
§ 2 Angebote
Unsere Angebote sind im Allgemeinen unverbindlich (Zeitliche Bindung siehe Angebot). Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn eine schriftliche oder auch mündliche Auftragserteilung mit dem entsprechenden verbindlichen Angebot vorliegt.
§ 3 Höherer Gewalt
Höherer Gewalt und Ereignisse, die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Unfall (Eigen- od. Fremdverschulden), Unwetter, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn Sie beim Lieferanten eintreten , sind von uns auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
§ 4 Mitwirkungspflicht
Mitwirkungspflicht des Auftraggebers bei Verleih der Bühne mit Ton- u. Lichttechnik oder Toilettenwagen/ -kabinen sowie Gastrogeräte
Der Auftraggeber hat Sorge dafür zu tragen, dass die in der Auftragsbestätigung aufgeführte Zahl von Auf- und Abbauhelfern pünktlich und ohne Unterbrechung zur Verfügung gestellt wird.
Der Auftraggeber hat Strom-, Abwasser- und Wasseranschluss in unmittelbarer Nähe (5 mtr.) zur Verfügung zu stellen und Gewähr dafür zu bieten, dass die An- und Abfahrt, sowie die Lademöglichkeiten mit unseren Fahrzeugen uneingeschränkt gewährleistet sind. Der Untergrund, auf dem die Bühne oder Toilettenwagen/ -kabinen sowie Gastrogeräte stehen sollen, muss den vereinbarten (ebenerdig und fest) mit Lkw befahrbaren Erfordernissen entsprechen.
Bei Auslandsaufträgen hat der Auftraggeber Sorge dafür zu tragen, dass sämtliche Fahrgenehmigungen kostenfrei vorliegen. Bei Inlandsaufträgen sorgt der Auftraggeber dafür, dass die über die allgemeine Fahrerlaubnis hinaus im Einzelfall eventuell notwendigen Sondererlaubnisse vorliegen.
Der Auftraggeber hat Sorge dafür zu tragen, dass unbefugte Personen von der Bühne oder Toilettenwagen/ -kabinen sowie Gastrogeräte entfernt werden können, falls von diesen Personen eine Gefahr für unsere Anlagen ausgeht oder eine Gefahr durch unsere Anlagen für diese Personen besteht. Insbesondere haftet der Veranstalter während der Auf- und Abbauphase dafür, dass sich Dritte nicht im Gefahrenbereich befinden.
Sollte der Aufbau für uns durch Gründe, die vom Auftraggeber verursacht wurden, wesentlich erschwert oder unmöglich sein, haben wir das Recht, den Aufbau abzusagen oder abzubrechen. Dies gilt insbesondere, wenn eine hinreichende Zahl von Aufbauhelfern nicht zur Verfügung steht, der notwendige Strom-, Abwasser- oder -Wasseranschluss fehlt, eine Zufahrt mit Lademöglichkeit zum Standort nicht möglich ist, oder der Untergrund auf dem die Bühne oder Toilettenwagen/ -kabinen sowie Gastrogeräte stehen soll, nicht den vereinbarten Gegebenheiten entspricht.
§ 5 Reservierungskosten & Kündigungsrecht
5a Mit Datum der schriftlichen Auftragserteilung werden Reservierungskosten fällig. Die Höhe sowie die Fälligkeit werden im beidseitigen Einverständnis festgelegt und in der Auftragserteilung festgeschrieben. Diese Kosten werden bei Fälligkeit der Gesamtrechnung in Abzug gebracht. Falls 10 Tage nach Fälligkeit der Bereitstellungsgebühr kein Zahlungseingang vom Auftraggeber zu verzeichnen ist, behalten wir uns das Recht vor, den Auftrag zu kündigen.
5b Bei Fälligkeit: „zahlbar in bar vor Aufbau“ behalten wir uns ebenfalls das Recht vor, die bereits angelieferte Bühne oder Toilettenwagen/ -kabinen sowie Gastrogeräte nicht aufzubauen sondern wieder mitzunehmen, falls keine vollständige Zahlung seitens des Auftraggebers erfolgt. Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers für den Gesamtbetrag bleibt jedoch bestehen.
5c Bei Kündigung des Auftrages durch den Auftraggeber bis 14 Tage vor dem Leistungszeitpunkt (= Beginn des Bühnenaufbaues, Lieferung von Toilettenwagen/ -kabinen sowie Gastrogeräte) sind 50% des Gesamtbetrags fällig. Bei Kündigung des Auftrages nach diesem Zeitpunkt ist der Gesamtbetrag fällig. Die bereits bezahlten Reservierungskosten werden dabei berücksichtigt und angerechnet.
§ 6 Haftung
Unsere Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Der Auftraggeber haftet für:
1) das Abhandenkommen von Teilen unserer gelieferten Anlage und Zubehör.
2) Beschädigungen unserer Anlage oder Teile durch Akteure, Benutzer das Publikum, Randalierer oder andere.
3) Verletzungen unseres Personals durch das Publikum, Randalierer oder andere.
4) Für Folgeschäden die uns durch eine verspätete bzw. unmöglich gewordene Abfahrt unserer Fahrzeuge entstanden sind, falls der Auftraggeber
diese Situation zu verantworten hat.
5) Der Veranstalter verpflichtet sich eine Haftpflichtversicherung (Veranstaltungsversicherung) sowie eine Neuwertversicherung abzuschließen.
Hinweis: Unter Neuwert versteht man den “Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte”. Das bedeutet also jener Preis,
den man zahlen muss, um den Gegenstand mit den gleichen Eigenschaften und Qualitätsmerkmalen in neuwertigem Zustand
wiederzubeschaffen. Der Veranstalter/Auftraggeber haftet für jegliche Beschädigungen zu Neuwert der Anlage oder Teile.
6) Der Veranstalter trägt die Verantwortung, dass die Vorschriften der StVO sowie der UVV eingehalten werden (ins besonderen der Erdung der Bühne durch einen zugelassenen Elektrofachbetrieb) und entbindet uns jeglicher Haftung.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Im Falle der Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers während der Zeit unseres Mietverhältnisses
hat die Auftragnehmerin das Recht, die Miet- und andere Vertragsgegenstände sofort in Besitz zu nehmen und abzuholen.
§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Michelstadt/Odw.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Stand: Jan. 2022
Diese AGB`s können jederzeit auf unserer Homepage www.hoffmannhaustechnik.eu eingesehen werden.